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| 13.04.04 |
Habe für unsere Tunesientour
ein Webtagebuch eingerichtet. Unter der Adresse http://www.klaus-buskohl.de/cgi-bin/weblog.php.cgi?weblog=2
könnt Ihr mitverfolgen, was bei uns los ist. Werde also bemüht sein, die Seite unterwegs
mit Inhalten zu füttern.
Die Vorbereitungen haben wir soweit abgeschlossen. Wir starten schon am Donnerstag, damit
haben wir genug Zeit, um rechtzeitig am Samstag auf die Fähre zu kommen.
Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass mir jede Spur von Seefestigkeit fehlt. Insofern
graust es mir vor der 24-Stunden-Überfahrt. Habe von Ulla Tabletten gegen Seekrankheit
bekommen und hoffe, dass sie wirken. Na ja, mal schauen. |
26.03.04 |
Ich wußte es schon immer: es
waren Außerirdische auf unserem Planeten. Was ich nicht wußte war, dass sie die
geistigen Fähigkeiten von Menschen manipulieren. Zweifel? Hatte ich bis gestern auch (na
ja, sagen wir mal, ich hatte Restzweifel), dann aber kam im Büro eine Email an, in der es
um "steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren
durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher" ging:
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004
(HBeglG 2004) vom 29.12.2003 wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei
der Umsatzsteuer auf alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen, ausgedehnt, außerdem auf bestimmte Bauleistungen, wenn
der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt. Diese Neuregelung bedarf
zunächst der gemeinschaftsrechtlichen Absicherung. Das HBeglG 2004 sieht deshalb vor,
dass die Regelung erst zu Beginn des Kalendervierteljahres in Kraft tritt, das der
Veröffentlichung der entsprechenden Ermächtigung durch den EU-Ministerrat im Amtsblatt
EU Reihe L folgt. Das Bundesfinanzministerium gibt diese Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt II bekannt.
Die Ermächtigung wird nach derzeitigem Kenntnisstand noch im März 2004 erteilt und auch
veröffentlicht. Für diesen Fall tritt die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers für die vorgenannten Umsätze zum 1. April 2004 in Kraft und ist auf
Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. März 2004 bewirkt werden.
Um etwaige Anlaufschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer zu vermeiden, die
aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Veröffentlichung der Ermächtigung durch den
EU-Ministerrat und dem Inkrafttreten der Regelung entstehen können, haben BMF und die
obersten Finanzbehörden der Länder eine Übergangsregelung beschlossen. Danach wird es
bei steuerpflichtigen Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, - mit
Ausnahme der steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken im
Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher - und bei
Bauleistungen im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG, die zwischen dem 1.
April 2004 und dem 30. Juni 2004 ausgeführt werden, beim leistenden Unternehmer und beim
Leistungsempfänger nicht beanstandet, wenn die Vertragspartner einvernehmlich noch von
der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG
ausgegangen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umsatz vom leistenden Unternehmer
in zutreffender Höhe versteuert wird.
Noch Fragen? |
17.03.04 |
Da ich die alte Sitzbank meiner
BMW verkaufen möchte, hab´ ich sie bei eBay reingestellt. Mit der neuen komme ich gut
zurecht, wenngleich so richtig mit beiden Füßen komme ich auch damit nicht auf den
Boden. Nun ja, was soll´s. Zumindest muss ich nicht mehr absteigen, wenn ich die Kiste
rückwärts schieben muß.
Wer Interesse an der alten Sitzbank hat, hier
geht´s zur Versteigerung (läuft noch bis nächsten Dienstag [24.03.]) |
05.03.04 |
Unsere Moped-Tour wird sich um
ein paar Wochen verzögern: Marcus kann erst ab Mitte April aus der Firma raus. Ok, im Moment ist Tunesien eh
mächtig wolkenverhangen und bei den hiesigen Temperaturen würde die Fahrt bis Genua auch
nicht so prickelnd werden. Über das Internet haben wir noch einige Infos gesammelt (dabei
nochmal Danke an alle, die uns weitergeholfen haben!), müssen uns jetzt nur noch um die
Fähre kümmern.
Der Schnee hat sich im Münsterland wieder rar gemacht. Habe aber noch die Gelegenheit
genutzt, ein paar Fotos zu machen - insbesondere von Rocky, der mittlerweile schon eine
stattliche Größe erreicht hat:
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